Was brauchen Sie für Ihre Einrichtung?

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Fortbildungspflicht in Pflegeeinrichtungen
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nachweisen, dass ihre Pflegekräfte jährlich in Erster Hilfe geschult werden (Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V). Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegefachkräfte. Die Fortbildung muss mindestens neun Fortbildungsstunden umfassen. Die Kosten für diese Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Wir kommen gerne in Ihre Einrichtung und schulen Ihre Mitarbeiter vor Ort.

 

Wir passen unsere Schulungen Ihren Anforderungen an
Gesundheitsberufe bringen durch ihre Ausbildung viel Vorwissen und wichtige Erfahrungen mit. Wir passen unsere Schulungen an ihre Bedürfnisse sowie die besonderen Anforderungen der jeweiligen Einrichtung an. So sind sie bestmöglich auf Notfälle vorbereitet. Gerne können wir Ihre Anforderungen in einem persönlichen Gespräch klären.


 

Sie profitieren von unserer Kompetenz

Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Zahnarztpraxen – Einrichtungen wie diese haben im Notfall besondere Anforderungen. Denn gerade Notfälle bei kleinen Kindern oder alten Menschen erfordern besondere Kenntnisse. Wir verfügen über eine ausgeprägte Kompetenz in diesem Bereich, speziell bei Notfällen im Kindesalter. Über langjährige Tätigkeiten in der Kinderanästhesie und Geburtshilfe sind wir für diesen Bereich besonders qualifiziert und beraten Sie gerne.