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Erste Hilfe ist für Berufskraftfahrer Pflicht
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen alle gewerblich geführten Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Führerschein die Ziffer „95" eingetragen haben. Diese Kennzeichnung gibt an, dass man die sogenannte EU-Grundqualifizierung besitzt.