Sind Sie schon in Erster Hilfe geschult?
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen alle gewerblich geführten Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Führerschein die Ziffer „95" eingetragen haben. Diese Kennzeichnung gibt an, dass man die sogenannte EU-Grundqualifizierung besitzt.